Satzung der Gemeinde Eisingen über die förmliche Festlegung des "Sanierungsgebietes im Altort Eisingen" mit Anlage
Gemäß § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Gemeinde Eisingen folgende Satzung:
Gemäß § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Gemeinde Eisingen folgende Satzung: