Klarstellung zur "Wohnflächenvermessung"
Klarstellung zur „Wohnflächenvermessung“
Im Rathaus gingen gestern mehrere Anfragen ein, ob im Auftrag der Gemeinde die Wohnräume vermessen werden für die Berechnungsgrundlage Kläranlage. Da dies nicht der Fall ist, haben wir die Polizei informiert und auf der Homepage davor gewarnt, Personen dafür Zutritt zu gewähren.
Im Nachgang zeigte sich nun, dass diese Vermessungen in einer Nachbargemeinde tatsächlich durchgeführt werden. Aber dort natürlich völlig legal mit Vorinformation der Bürger und die beauftragten Mitarbeiter legen einen entsprechenden Ausweis vor.
Über diesen Vorgang, dass Personen die Wohnung vermessen, wurde nun wohl bei einem Sporttreff mit Teilnehmern aus mehreren Gemeinden gesprochen. Anschließend wurde die Info über eine WhatsApp-Gruppe in Eisingen verbreitet. So entstanden die Anfragen in unserem Rathaus.
Wir können also entwarnen! Es sind KEINE Betrüger unterwegs, sondern in einer Nachbargemeinde nehmen autorisierte Personen diese Vermessungen tatsächlich vor. In Eisingen ist eine solche Flächenermittlung aber nicht in Auftrag gegeben.
Seien Sie aber grundsätzlich vorsichtig, wenn Personen Zugang zu Ihrer Wohnung haben möchten. Lassen Sie sich einen Ausweis vorlegen oder fragen Sie beim Auftraggeber nach, wenn Sie Zweifel haben.
Ursula Engert, 1. Bürgermeisterin
Bildquelle: pixabay