Feldvergleich Eisingen 2025
Finanzamt Schweinfurt – Amtlich Landwirtschaftlich Sachverständiger:
Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Nachschätzung
In der Gemarkung Eisingen wurde im Jahr 2025 eine Nachschätzung landwirtschaftlicher Grundstücke nach
Feldvergleich durchgeführt.
Der Feldvergleich bezweckt die Feststellung und Einmessung/Abgrenzung der dauerhalten Veränderungen bei den Nutzungsarten. Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand des Liegenschaftskatasters als Grundlage einer zeitnahen Bewertung. Mit dem Feldvergleich war eine Nachschätzung einzelner Bodenflächen verbunden, deren Ertragsbedingungen sich wesentlich verändert haben.
Die Ergebnisse der Nachschätzung werden in der Zeit vom 01.12.2025 bis 31.12.2025 in den Diensträumen des Finanzamtes Schweinfurt offengelegt.
Für die Einsichtnahme ist eine vorherige telefonische Terminabsprache unter
09721 – 2911 5615
erforderlich. Außerdem werden für die Einsichtnahme die Flurnummern der Grundstücke benötigt.
Offengelegt werden die Nachschätzungsergebnisse in digitaler Form (§13 BodSchätzG). Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden Eigentümern/Nutzungsberechtigten nicht gesondert bekanntgegeben (§6 BodSchätzDB).
Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse steht den Eigentürmern der betreffenden Grundstücke als Rechtsbehelf der Einspruch zu (§347 AO).
Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 31.01.2026 entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Widerspruch eingelegt ist. (§6 Abs. 1 BodSchätzOffVO).