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Bauleitplanung (Bebauungspläne)

Vollzug des Baugesetzbuches;

2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Die beteiligten Gemeinden haben wie folgt:

 

Gemeinde Datum der Beschlussfassung im Gemeinderat
Gemeinde Eisingen 28.10.2022
Gemeinde Greußenheim 20.10.2022
Gemeinde Hettstadt 23.11.2022
Gemeinde Waldbrunn 11.11.2022
Gemeinde Waldbüttelbrunn 14.11.2022

 

die Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen in der Fassung vom 04.12.2003, ergänzt am 08.04.2004 und am 28.10.2005 mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 13.09.2022 beschlossen.

Ziel und Zweck der 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen ist es deshalb, die im Zuge der 12. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region 2 Würzburg für den Geltungsbereich des Gemeinsamen Flächennutzungsplans, nämlich

  • die Aufnahme der Fläche eines Vorranggebietes für Windkraft nordwestlich von Greußenheim (WK 14) sowie eines Vorbehaltsgebietes für Windkraft nordwestlich von Greußenheim (WK 31) in die Bauleitplanung zu übernehmen und – unter Berücksichtigung kleinräumiger örtlicher Anpassungen – als „Flächen für die Konzentration von Windkraftanlagen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einschl. notwendiger Nebenanlagen“ (nachfolgend verkürzt als „Sondergebiet Windkraft“ bezeichnet) darzustellen (Teilbereich 3) sowie
  • die im gültigen Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen dargestellte Fläche am „Ameisenberg“ in der Gemeinde Greußenheim zu streichen, da sie nicht mehr im Regionalplanentwurf enthalten ist (Teilbereich 1) und wieder als „Fläche für Landwirtschaft“ darzustellen sowie
  • die im gültigen Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen dargestellte Fläche an der nördlichen Gemeindegrenze zu Leinach in der Gemeinde Hettstadt auf die im Regionalplan als Vorranggebiet für Windkraft südwestlich Leinach (WK 18) dargestellte Fläche zu reduzieren (Teilbereich 2).

Der Entwurf der 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 13.09.2022 liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

02.12.2022 bis einschließlich 05.01.2023

aus.

Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden in der

Gemeinde Eisingen
Pfarrer-Henninger-Weg 10
Zi. Nr. 2.02
jeweils Montag – Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

eingesehen werden.

Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die eingehenden Stellungnahmen werden dem Gemeinderat Eisingen zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis:

Die Federführung für das Verfahren der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB liegt bei der Gemeinde Greußenheim, in deren Gemeindegebiet auch die wesentlichen Flächennutzungsplanänderungen liegen.

Eisingen, 24.11.2022

Ursula Engert
1. Bürgermeisterin

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