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Bürgerservice-Portal

Bürgerservice-Portal für Eisingen

Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an Ihre örtliche Verwaltung zu erfassen und direkt an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.

Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich sein, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Die unter Bürgerservice aufgeführten Dienste sind in unterschiedlicher Art und Weise nutzbar.

Bei direkter Nutzung klicken Sie einfach in der linken Navigationsleiste auf den jeweiligen Dienst, den Sie in Anspruch nehmen möchten.

Darüber hinaus können Sie im Bürgerservice-Portal auch ein Bürgerkonto einrichten. Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis tun oder mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres Antrags.

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürgerservice-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kontaktieren Sie bitte unser Bürgerbüro – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Direktlink zum Bürgerserviceportal

Flyer des Bürgerservice-Portal zum Download (PDF | 620 KB)


Meldebescheinigung

Wenn Sie in der Gemeinde Eisingen gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden. 

Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten: 

  • Familienname und frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Ordens- und Künstlernamen
  • Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland: Staat
  • Derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung


Erweiterte Meldebescheinigung

Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, so handelt es sich hierbei um eine erweiterte Meldebescheinigung. 

Sie können auswählen, welche der folgenden zusätzlichen Daten Sie erhalten wollen: 

  • Frühere Anschriften (sofern gespeichert)
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
  • Familienstand
  • Religion
  • Geschlecht
  • Personalausweis / Pass-Daten
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Ankunftsnachweis (AKN)
  • Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
  • Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
  • Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)

Für die erweiterte Meldebescheinigung müssen Sie angeben, für welche Stelle (z.B. welche Behörde) Sie diese benötigen. 

Die Gebühr für die Ausstellung einer Meldebescheinigung beträgt 5,00 Euro.
Die Gebühr für die Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung beträgt 5,00 Euro. 

Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. für Rentenzwecke) kann nicht online erfolgen. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an Ihre Meldebehörde. 

Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht online erfolgen.


Statusabfrage Ausweis

Wenn Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt haben, können Sie mit diesem Service den Bearbeitungsstand erfahren. Dieser Service ist kostenfrei. 


Einrichten von Übermittlungssperren

Mit „Übermittlungssperren“ können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen. 

Folgende Übermittlungssperren können Sie hier online bei Ihrer Meldebehörde einrichten: 

  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
  • Auskünfte an Adressbuchverlage
  • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.

Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei. 


Voranzeige einer Anmeldung

Wenn Sie aus einer anderen Stadt / Gemeinde nach Eisingen ziehen, können Sie hier vorab Ihre Daten elektronisch an die Meldebehörde senden. Die endgültige Anmeldung muss danach noch persönlich bei der Meldebehörde der Gemeinde Eisingen erfolgen. Dort wird die Änderung der Anschrift in Ihren Personalausweis eingetragen.

Durch diese Voranzeige brauchen Sie in der Regel keinen Meldeschein mehr auszufüllen. Die Meldebehörde kann Ihre Daten bereits vorerfassen. Ihr Zeitaufwand bei der persönlichen Anmeldung kann sich dadurch verkürzen.

Die Voranzeige kann nur erfolgen, wenn es sich bei der Wegzugs-Wohnung um Ihren Hauptwohnsitz handelt.

Seit dem 01.11.2015 müssen Sie als Nachweis auch eine Bestätigung des Vermieters bei der Meldebehörde vorlegen. Bei fehlender Wohnungsgeberbestätigung kann die Bearbeitung der Anmeldung nicht abgeschlossen werden.

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.


Briefwahlunterlagen

Wichtiger Hinweis für Nutzer des Internet Explorers:
Eine Nutzung des Dienstes ist leider für einige Versionen des Internet Explorers nicht möglich. Bitte verwenden Sie daher möglichst einen anderen Browser wie zum Beispiel Google Chrome oder Mozilla Firefox für die Beantragung der Briefwahlunterlagen. Andernfalls kann die optimale Nutzung nicht garantiert werden. 

Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Hier können Sie beides online anfordern. 

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei. 

Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen. 


Gewerbezentralregister

Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhalten. 

Die Anforderung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person kann persönlich in der Behörde oder online erfolgen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister enthält Informationen darüber, ob Gewerbetreibende gegen gewerbliche Bestimmungen verstoßen haben. 

Wird die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser unmittelbar zugeschickt. Hierfür müssen Sie die Anschrift der Behörde und den korrekten Verwendungszweck angeben. 

Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich. 

Die Gebühr für die Ausstellung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro. 

Für eine juristische Person kann die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nicht online angefordert werden. Bitte wenden Sie sich hierzu persönlich an Ihre Meldebehörde. 


Wohnungsgeberbestätigung

Als Wohnungsgeber (Vermieter oder Hausverwaltung) müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (eines Mieters) innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten: 

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

Hinweise: 

  • Der Wohnungsgeber kann der Vermieter oder eine Hausverwaltung sein. Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.
  • Sie können hier den Einzug eines Mieters online melden. 
  • Sie erhalten am Ende des Dienstes ein sog. „Zuordnungsmerkmal“, dass Sie Ihrem Mieter zur Nutzung bei der Anmeldung mitteilen müssen. 

Dieser Service ist kostenfrei.


Abmeldung ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich hier abmelden. Die Abmeldung kann online nur von der alleinigen Wohnung erfolgen. 

Eine Abmeldebestätigung wird an die Auslandsadresse zugesendet.

Dieser Service ist kostenfrei.


Sicherer Dialog

Hier können Sie mit den zuständigen Stellen auf sichererem Weg kommunizieren.
Der Transport Ihrer Daten erfolgt dabei vollkommen sicher.
Reichen Sie jetzt z.B. Anträge oder Unterlagen online ein.
Die Antwort Ihrer Kommune erhalten Sie einfach im Postkorb Ihres Bürgerkontos.
Für die Nutzung des Dienstes benötigen Sie in der Regel ein Bürgerkonto mit Ausweis.
Für einige Kategorien kann ein Zugang zu einem Unternehmenskonto benötigt werden.

Dieser Dienst erfüllt die Vorgaben des BayEGovG in Art. 2 und 3 zur elektronischen Kommunikation in Schriftform ersetzender Form.

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