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Aktuelles aus Eisingen
25. Mai 2022

2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen – Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 45 BayNatSchG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn, Landkreis Würzburg beabsichtigen die 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen in der Fassung vom 04.12.2003, ergänzt am 08.04.2004 und am 28.10.2005 mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.02.2022.

Ziel und Zweck der 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen ist es deshalb, die im Zuge der 12. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region 2 Würzburg für den Geltungsbereich des Gemeinsamen Flächennutzungsplans, nämlich

  • die Aufnahme der Fläche eines Vorranggebietes für Windkraft nordwestlich von Greußenheim (WK 14) sowie eines Vorbehaltsgebietes für Windkraft nordwestlich von Greußenheim (WK 31) in die Bauleitplanung zu übernehmen und – unter Berücksichtigung kleinräumiger örtlicher Anpassungen – als „Flächen für die Konzentration von Windkraftanlagen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einschl. notwendiger Nebenanlagen“ (nachfolgend verkürzt als „Sondergebiet Windkraft“ bezeichnet) darzustellen (Teilbereich 3) sowie
  • die im gültigen Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen dargestellte Fläche am „Ameisenberg“ in der Gemeinde Greußenheim zu streichen, da sie nicht mehr im Regionalplanentwurf enthalten ist (Teilbereich 1) und wieder als „Fläche für Landwirtschaft“ darzustellen sowie
  • die im gültigen Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen dargestellte Fläche an der nördlichen Gemeindegrenze zu Leinach in der Gemeinde Hettstadt auf die im Regionalplan als Vorranggebiet für Windkraft südwestlich Leinach (WK 18) dargestellte Fläche zu reduzieren (Teilbereich 2).

Für diese Anpassungen ist eine Änderung des gültigen Gemeinsamen Flächennutzungsplans erforderlich, um die mit dem Gemeinsamen Flächennutzungsplan verbundene Konzentrations- und Ausschlusswirkung nur für die Änderungsflächen anzupassen bzw. aufzuheben.

Wir möchten Sie mit den beigefügten Unterlagen (Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht) gemäß § 4 Abs.1 BauGB von diesem Vorhaben im Auftrag der federführenden Gemeinde Greußenheim unterrichten und auffordern, uns mitzuteilen, ob durch diese Planung Ihr Aufgabenbereich bzw. die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange berührt werden können und welcher Umfang und Detaillierungsgrad ggf. der Untersuchung zugrunde gelegt werden muss.

Downloads

2. Änderung gemeinsamer FNP Windkraft (PDF | 13 MB)

Begründung zur 2. Änderung FNP Windkraft (PDF | 1,4 MB)

 

Bildquelle: 

 

 

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