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Aktuelles aus Eisingen
02. Dezember 2022

Ablesung der Wasserzähler

Jahresablesung der Wasserzähler

Auch in diesem Jahr ist der Wasserverbrauch vom Hauseigentümer oder einem bevollmächtigten Mieter abzulesen.

Stichtag für die Ablesung ist der 30.09.2023.

Bitte nutzen Sie hierzu das bekannte Ableseformular, welches Sie in Ihrem Briefkasten finden.

Bitte werfen Sie das ausgefüllte Formular in unseren Briefkasten oder schicken es per Mail an rathaus@eisingen.bayern.de. Erstmals gibt es auch die Möglichkeit, den Zählerstand über das Bürgerservice-Portal zu melden, das Sie über unsere Website www.eisingen.de (Icon im Fußbereich) erreichen: Wasserzählerablesung | Gemeinde Eisingen | Bürgerservice-Portal (buergerserviceportal.de)

Bitte beachten: da der Stichtag der 30.09.2023 ist, ist die elektronische Meldung über das Bürgerserviceportal erst ab 01.10.2023 möglich!

Hinweis: Sie benötigen hierzu Ihre Finanzadresse, diese finden Sie auf Ihrem letzten Bescheid.

Da sehr viele Wasserzähler zu erfassen sind und zur Rechtssicherheit eine Unterschrift benötigt wird, bitten wir von telefonischen Meldungen abzusehen.

Sollte bis zum 15.10.2023 der Zählerstand nicht schriftlich oder elektronisch gemeldet worden sein, wird für die Abrechnung der Wasserverbrauch des Vorjahres zugrunde gelegt.

Bei Fragen zur Ablesung bzw. der Abrechnung wenden Sie sich bitte an Frau Spehnkuch, Tel. 09306/9063-31.

Für Ihre Mithilfe bedankt sich Ihre Gemeindeverwaltung.

 

Bildquelle: delo auf pixabay

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