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Aktuelles aus Eisingen
31. August 2023

Beantragung Briefwahlunterlagen

Wichtige Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, möglichst von einer persönlichen Antragstellung im Bürgerbüro abzusehen und vorrangig die Antragstellung über das Bürgerserviceportal oder die schriftliche Antragstellung zu nutzen.

Anforderung Briefwahlunterlagen über das Bürgerserviceportal

Den Briefwahlantrag finden Sie hier: Briefwahlantrag | Gemeinde Eisingen (buergerservice-portal.de)

Der Link ist in der Zeit vom 4.9. bis 2.10.23 um 18 Uhr freigeschaltet. Sobald die Briefwahlunterlagen vorliegen, werden diese an Ihre Hauptwohn- oder Wunschanschrift versendet.

Schriftliche Antragstellung

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die bis 17.09.23 zugestellt wird, befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen. Senden Sie uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit der Post zu oder werfen diesen in den Briefkasten am Rathaus.

Persönliche Antragstellung

Möchten Sie die Wahlunterlagen persönlich abholen, bitten wir Sie, den Antrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) bereits ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen.

Bitte achten Sie bei Briefwahl darauf, dass der Wahlbrief spätestens bis 18 Uhr am Wahltag, 8. Oktober 2023, beim Rathaus eingegangen sein muss. Berücksichtigen Sie hierbei gegebenenfalls erforderliche Postlaufzeiten.

Der letzte Termin zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 6. Oktober um 15 Uhr. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Beantragung am Donnerstag, 5. Oktober und Freitag, 6. Oktober nur persönlich im Rathaus möglich ist, da eine Zustellung der Briefwahlunterlagen so kurzfristig nicht mehr möglich ist.

 

 

Bildquelle: pixabay

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