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Aktuelles aus Eisingen
03. Februar 2021

Allgemeinverfügung LRA zur Geflügelpest

10.12.2021

Amtsblatt Nr. 62 vom 10.12.2021 (PDF | 175 KB)

17.06.2021

Amtsblatt Nr. 41 vom 17.06.2021 (PDF | 160 KB)

30.04.2021

Amtsblatt Nr. 27 vom 30.04.2021 (PDF | 212 KB)

29.04.2021

Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis Würzburg,

wir haben soeben erfahren, dass auf Grundlage einer aktuellen Risikobewertung in Bezug auf die Geflügelpest das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit an das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) bekanntgegeben hat, dass die bayernweite präventive Aufstallungspflicht zum Schutz vor der Geflügelpest nicht mehr erforderlich ist.

Folglich haben wir die Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Würzburg vom 25.02.2021 in die Wege geleitet, die im nächsten Amtsblatt veröffentlicht werden soll.
Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte für Geflügel möglich.

Weiterhin gelten jedoch die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Geflügel-Kleinbetrieben und das Fütterungsverbot für Wildvögel, welche per Allgemeinverfügung am 29.01.2021 erlassen wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Otto Erb
Fachbereichsleitung Verbraucherschutz – Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung

07.04.2021

Amtsblatt Nr. 16 vom 06.04.2021 (PDF | 882 KB)

Pressemitteilung des Landratsamtes vom 06.04.2021:

Geflügelpest-Restriktionsgebiete um die Gemeinde Tauberrettersheim im Landkreis Würzburg aufgehoben –

Stallpflicht bleibt bestehen

Der Landkreis Würzburg hebt das Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet um die Gemeinde Tauberrettersheim auf, das im Zusammenhang mit einem Geflügelpestausbruch in einem Hausgeflügelbestand am 25. Februar 2021 festgelegt wurde. Die Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Würzburg bleibt jedoch weiterhin bestehen sowie auch die seit 15. März 2021 bestehenden Sperr- und Beobachtungsgebiete um Sommerhausen.

Für alle Bestände mit Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, Fasanen, Perl-, Reb- und Truthühner, Wachteln sowie Laufvögeln gilt also auch weiter die Pflicht zur Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern muss. So soll verhindert werden, dass Wildvögel den hochpathogenen H5N8-Virus in Hausgeflügelbestände wieder hereintragen können.

Das Veterinäramt hat die Endreinigung und abschließende Desinfektion im Ausbruchsbetrieb jetzt nach Ablauf der erforderlichen Frist kontrolliert und amtlich abgenommen. Zudem wurden die Geflügelhaltungen im festgelegten Sperr- und Beobachtungsgebiet klinisch untersucht. Da hier keine Auffälligkeiten festgestellt wurden, kann das Geflügelpest-Sperr- und das Beobachtungsgebiet um den Ausbruchsbestand um Tauberrettersheim aufgehoben werden. Sperr- und Beobachtungsgebiet sowie alle damit verbundenen Beschränkungen sind damit am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt außer Kraft.

17.03.2021

Amtsblatt Nr. 11 vom 16.03.2021 (PDF | 1,2 MB)

01.03.2021

Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels

26.02.2021: Im Landkreis Würzburg gibt es den ersten bestätigten Fall mit Geflügelpest („aviäre Influenza“, „Vogelgrippe“).

Der Landkreis Würzburg hat deshalb eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels im gesamten Landkreis erlassen.

Alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter haben die Tiere in geschlossenen Ställen unterzubringen oder in Vorrichtungen zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Auch kleine Bestände müssen gemeldet werden

Nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln – unabhängig von der Größe des Bestandes – verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde (Veterinäramt) unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart anzuzeigen.
Gerade in Anbetracht der aktuellen Entwicklung ist es für die Veterinärbehörden unerlässlich, in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Überblick zur Anzahl und Art der Geflügelhaltungen zu gewinnen.

Meldepflicht für totes Geflügel

Es ist unbedingt erforderlich, vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand und tote Wildvögel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel, Rabenvögel) beim zuständigen Veterinäramt unter

Telefon 0931 8003-5507 oder
E-Mail: verbraucherschutz@Lra-wue.bayern.de oder
bei der Gemeindeverwaltung unverzüglich zu melden.

Wer tote Wildvögel findet, sollte sie auf keinen Fall mit bloßen Händen anfassen; auch in einem solchen Fall ist die örtlich zuständige Veterinärbehörde oder Gemeindeverwaltung umgehend zu kontaktieren.

Alle Informationen und notwendige Formulare finden Sie unter https://www.landkreis-wuerzburg.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Landratsamt-Fachbereiche/Gesundheit-und-Verbraucherschutz/Verbraucherschutz-Veterinärwesen-I-LMÜ/ oder nachfolgend:

Amtsblatt Nr. 6 / 2021 (PDF | 1.487 KB)

Meldung der Tierhaltung LRA Wü (PDF | 235 KB)

Merkblatt Nutzgeflügel Biosicherheit (PDF | 1.064 KB)

FAQs Geflügelpest (PDF | 403 KB)

Merkblatt Umgang mit verendeten Vögeln (PDF | 218 KB)

Meldung Vogelfund (PDF | 25 KB)

Amtsblatt Nr. 3 / 2021 (PDF | 980 KB)

Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

München, 29.01.2021

Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern heute veranlasst. Erforderliche Maßnahmen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Darin werden abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten Maßnahmen geregelt wie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion. Anordnungen erfolgen anhand einer für Bayern entwickelten Risikobewertung auf Grundlage bundeseinheitlicher Beurteilungskriterien. Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insgesamt sind in Bayern derzeit vier Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Starnberg, Passau, Landsberg am Lech, und Haßberge nachgewiesen. Deutschlandweit sind mehr als 600 Fälle amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern zudem das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.

Darüber hinaus hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) heute einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 20 Hühnern im Landkreis Bayreuth bestätigt. Der Betrieb wurde von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gesperrt und die Tiere gemäß der bundesweit gültigen Ge-flügelpest-Verordnung gekeult. Die weiteren ergriffenen Maßnahmen vor Ort, darunter auch die Anordnung der Stallpflicht, sind in einer Allgemeinverfügung des Landratsamts geregelt. Wegen der Nähe zum Landkreis Forchheim werden auch dort durch das Landratsamt entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Den-noch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegel-pest/.

 

 

Bildquelle: klimkin auf pixabay

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