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Aktuelles aus Eisingen
28. November 2024

Wichtiger Hinweis zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Im Dezember 2024 werden Ihnen durch die Gemeinde Eisingen die neuen Grundsteuerbescheide zugestellt.

Basis der neuen Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag, der durch das Finanzamt Würzburg festgesetzt wurde. Dieser wird mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Das Ergebnis ergibt die neue Grundsteuer.

Beispiel: Bei einem Grundsteuermessbetrag von 100 € multipliziert mit örtlichem Hebesatz von 330 % à ergibt die neue Grundsteuer mit 330 €/Jahr.

Die Gemeinden sind an den festgesetzten Grundsteuermessbetrag zwingend gebunden – auch wenn dieser fehlerhaft wäre.

Widersprüche gegen die neuen Grundsteuerbescheide bei der Gemeinde sind zulässig, jedoch regelmäßig unbegründet, da seitens der Gemeinde lediglich die Multiplikation von Grundsteuermessbetrag mit Hebesatz vorgenommen wird.

Eingehende Widersprüche werden somit nach Prüfung unverzüglich an die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Würzburg) mit der Bitte um Erlass eines kostenpflichtigen (ablehnenden) Widerspruchsbescheids weitergeleitet.

Sofern Sie eine Abänderung der Grundsteuer wegen eventueller inhaltlicher Fehler in der Berechnung des Messbetrages bewirken möchten, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Hinweis des Finanzamtes Würzburg;

Eine persönliche Vorsprache im Finanzamt ist in der Regel nicht erforderlich.

Änderungsanträge sollten nach Möglichkeit schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens sowie einer Telefonnummer für Rückrufe entweder über Elster-Nachricht, E-Mail oder per Brief eingereicht werden.

Die Berichtigungen können zum Stichtag 1.1.2025 durchgeführt werden, auch wenn der Fehler erst in 2025 gemeldet wird.

Für eine persönliche Vorsprache sollte unbedingt aufgrund der oben genannten Einschränkungen über die Homepage des Finanzamts Würzburg online oder telefonisch ein Termin im Service-Center gebucht werden, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Die telefonische Erreichbarkeit der Bearbeiter ist auf die Zeiten von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr beschränkt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

 

 

Bildquelle: pixabay

 

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