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Personalausweis & Reisepass

Ausweise beantragen

Personalausweis

Am 1. November 2010 wurde der neue Personalausweis eingeführt. Er hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

Den neuen Personalausweis bekommen Sie auf Antrag. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Persönliches Erscheinen ist bei der Antragstellung Voraussetzung, die Abholung kann auch mittels Vollmacht erfolgen.

Zur Beantragung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild, sowie Ihren alten Personalausweis oder Reisepass oder eine Geburtsurkunde. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung des Personalausweises ca. 2-3 Wochen dauert.

Im Regelfall wird der neue Personalausweis für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Eine frühere Beantragung für Kinder unter 16 Jahren ist möglich, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Bei der Beantragung vor dem 16. Geburtstag ist es erforderlich, dass sich beide Erziehungsberechtigten mit der Ausstellung eines Personalausweises einverstanden erklären (Zustimmungserklärung). Ein Erziehungsberechtigter muss bei der Beantragung anwesend sein.

Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Die Gebühren für den neuen Personalausweis betragen für Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 Euro und für Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro. Der bisher gebührenfreie Erste Personalausweis entfällt.

Viele weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren:

www.personalausweisportal.de

 

Reisepass

Ein Reisepass kann ab der Geburt erstellt werden. Persönliches Erscheinen ist bei der Antragstellung Voraussetzung, die Abholung kann auch mittels Vollmacht erfolgen. Kinder ab einem Alter von 6 Jahren müssen auch anwesend sein, da ab diesem Alter die Fingerabdrücke im Pass mit aufgenommen werden.

Zur Beantragung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie Ihren alten Personalausweis oder Reisepass oder eine Geburtsurkunde. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung des Reisepasses ca. 3-4 Wochen dauert.

Bei der Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige ist es erforderlich, dass sich beide Erziehungsberechtigten mit der Ausstellung eines Reisepasses einverstanden erklären (Zustimmungserklärung). Ein Erziehungsberechtigter muss bei der Beantragung anwesend sein.

Reisepässe sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Die Gebühren für den Reisepass betragen für Antragsteller ab 24 Jahren 59,00 Euro und für Antragsteller unter 24 Jahren 37,50 Euro.

Es besteht bei der Beantragung von Reisepässen auch die Möglichkeit einer Expresslieferung. Das bedeutet, dass bei dieser Beantragungsart die Bundesdruckerei den Reisepass in der Regel innerhalb von 72 Stunden fertig stellt und an das Passamt ausliefert. Für diese Leistung werden zusätzlich zur Passgebühr 32,00 Euro berechnet.

 

Abschaffung Kinderreisepass zum 01.01.2024

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr beantragt oder verlängert werden können.

Folgende Reisedokumente können Sie für Ihr Kind (unter 24 Jahren) beantragen:

  • Personalausweis – Kosten: 22,80 €
    Gültigkeit: 6 Jahre (ca. 3 – 4 Wo Beantragungszeit)
  • Reisepass – Kosten: 37,50 €
    Gültigkeit: 6 Jahre (ca. 4 – 5 Wo Beantragungszeit)
  • Express-Reisepass – Kosten: 37,50 € + 31 € Expresszuschlag (ca. 4 Werktage Beantragungszeit)
  • Vorläufiger Personalausweis – Kosten: 10 €
    Gültigkeit: 3 Monate (wird direkt bei Beantragung ausgestellt)

Wichtiger Hinweis: Der Personalausweis/der Reisepass ist nur so lange gültig, solange das Kind anhand des Passbildes identifiziert werden kann!

Bei der Beantragung ist das persönliche Erscheinen von den Sorgeberechtigten und dem Kind in jedem Fall erforderlich!

Gemeinsames Sorgerecht: Für die Beantragung ist es ausreichend, wenn ein Elternteil anwesend ist, sofern dieser eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorlegt. Den Pass muss die Person beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat.

Alleiniges Sorgerecht: Als Nachweis des alleinigen Sorgerechts ist eine aktuelle Negativerklärung vom Jugendamt erforderlich.

Benötigte Unterlagen:

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils
    oder ggf. aktuelle Negativerklärung bei alleinerziehendem Elternteil
  • alte Ausweisdokumente des Kindes (falls vorhanden)
  • die Geburtsurkunde des Kindes

In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.

 

Warnhinweis/Einreisebestimmungen der Länder

Erkundigen Sie sich immer selbständig über die Einreisebestimmungen des Landes, welches Sie bereisen möchten. Nicht jedes Ausweis- oder Reisedokument ist für jedes Land zur Einreise zugelassen (Der Kinderreisepass wird z.B. für die Vereinigten Staaten von Amerika – USA – nicht akzeptiert).

Fragen Sie im Zweifel immer bei der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) nach oder informieren Sie sich vorab auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter der Rubrik „Reise & Sicherheit“.

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