Ausweise beantragen
Aktuelle Informationen aufgrund der Corona-Pandemie finden Sie unter:
https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html
Personalausweis
Am 1. November 2010 wurde der neue Personalausweis eingeführt. Er hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Den neuen Personalausweis bekommen Sie auf Antrag. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Persönliches Erscheinen ist bei der Antragstellung Voraussetzung, die Abholung kann auch mittels Vollmacht erfolgen.
Zur Beantragung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild, sowie Ihren alten Personalausweis oder Reisepass oder eine Geburtsurkunde. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung des Personalausweises ca. 2-3 Wochen dauert.
Im Regelfall wird der neue Personalausweis für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Eine frühere Beantragung für Kinder unter 16 Jahren ist möglich, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Bei der Beantragung vor dem 16. Geburtstag ist es erforderlich, dass sich beide Erziehungsberechtigten mit der Ausstellung eines Personalausweises einverstanden erklären (Zustimmungserklärung). Ein Erziehungsberechtigter muss bei der Beantragung anwesend sein.
Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Die Gebühren für den neuen Personalausweis betragen für Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 Euro und für Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro. Der bisher gebührenfreie Erste Personalausweis entfällt.
Viele weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren:
Reisepass
Ein Reisepass kann ab der Geburt erstellt werden. Persönliches Erscheinen ist bei der Antragstellung Voraussetzung, die Abholung kann auch mittels Vollmacht erfolgen. Kinder ab einem Alter von 6 Jahren müssen auch anwesend sein, da ab diesem Alter die Fingerabdrücke im Pass mit aufgenommen werden.
Zur Beantragung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie Ihren alten Personalausweis oder Reisepass oder eine Geburtsurkunde. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung des Reisepasses ca. 3-4 Wochen dauert.
Bei der Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige ist es erforderlich, dass sich beide Erziehungsberechtigten mit der Ausstellung eines Reisepasses einverstanden erklären (Zustimmungserklärung). Ein Erziehungsberechtigter muss bei der Beantragung anwesend sein.
Reisepässe sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Die Gebühren für den Reisepass betragen für Antragsteller ab 24 Jahren 59,00 Euro und für Antragsteller unter 24 Jahren 37,50 Euro.
Es besteht bei der Beantragung von Reisepässen auch die Möglichkeit einer Expresslieferung. Das bedeutet, dass bei dieser Beantragungsart die Bundesdruckerei den Reisepass in der Regel innerhalb von 72 Stunden fertig stellt und an das Passamt ausliefert. Für diese Leistung werden zusätzlich zur Passgebühr 32,00 Euro berechnet.
Kinder-Reisepass
Der Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis. Er kann für Kinder ab Geburt ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt sechs Jahre, maximal bis zum 12. Lebensjahr. Eine Aktualisierung oder Verlängerung ist möglich. Zum Zeitpunkt der Verlängerung muss der Kinderreisepass noch gültig sein.
Zur Beantragung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Bild, sowie eine Geburtsurkunde. Zusätzlich ist es erforderlich, dass sich beide Erziehungsberechtigten mit der Ausstellung eines Reisepasses einverstanden erklären (Zustimmungserklärung). Ein Erziehungsberechtigter muss bei der Beantragung anwesend sein. Um die Unterschriften auf der Zustimmungserklärung abgleichen zu können, müssen die aktuellen Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten bei der Beantragung vorgelegt werden. Auch bei einer Verlängerung des Kinderreisepasses muss eine Zustimmungserklärung vorgelegt werden.
Ab dem 10. Lebensjahr besteht auch für den Kinderreisepass Unterschriftspflicht. Das Kind muss zur Beantragung also persönlich erscheinen.
Der Kinderreisepass kostet 13,00 €. Die Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses kostet 6,00 €. Die Gebühr ist jeweils bei der Beantragung zu entrichten. Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt.
Warnhinweis/Einreisebestimmungen der Länder
Erkundigen Sie sich immer selbständig über die Einreisebestimmungen des Landes, welches Sie bereisen möchten. Nicht jedes Ausweis- oder Reisedokument ist für jedes Land zur Einreise zugelassen (Der Kinderreisepass wird z.B. für die Vereinigten Staaten von Amerika – USA – nicht akzeptiert).
Fragen Sie im Zweifel immer bei der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) nach oder informieren Sie sich vorab auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter der Rubrik „Reise & Sicherheit“.