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KFZ-Service

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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Sie möchten ein Fahrzeug z.B. auf Grund eines Unfalls außer Betrieb setzen (früher: Abmeldung / Stilllegung oder Löschung). Eine Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde erfolgen (Wohnsitz des Antragstellers oder Standort des Fahrzeuges sind keine Voraussetzung). Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Amtliche Kennzeichen

Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes ist nicht nötig.

Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs beträgt 16,50 €.

 

Adressänderung (keine Namensänderung)

Das Fahrzeug ist bereits auf Ihren Namen im Landkreis Würzburg zugelassen und Sie sind jetzt innerhalb des Landkreises umgezogen. Benötigte Unterlagen für die Adressänderung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • geänderter Personalausweis oder Reisepass

Die Gebühr für die Änderung von Halterdaten beträgt 10,80 €.

Wir weisen darauf hin, dass eine Neuzulassung von Fahrzeugen weiterhin nur beim Landratsamt Würzburg möglich ist. Die Zulassungsstelle des Landkreises bietet hierzu erweiterte Öffnungszeiten an.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landratsamtes Würzburg: www.landkreis-wuerzburg.de

 

Führerschein-Umtausch: Der Lappen geht, die Karte kommt

Im Jahr 2013 wurde der neue EU-Führerschein auch in Deutschland verpflichtend eingeführt. Mit der Einführung des neuen Dokuments müssen nach und nach alle alten Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue, befristete, fälschungssichere Führerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch kann im Landratsamt Würzburg ausschließlich mit Termin aber auch auf dem Postweg oder über einen Online-Antrag vorgenommen werden. Wichtiger Hinweis: Aktuell sind nur Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen.

Termine sind über www.landkreis-wuerzburg.de/fahrerlaubnis buchbar oder telefonisch unter 0931 8003-5030 bis -5041 beziehungsweise 0931 8003-5042 bis -5046 für den Bereich der Dienststelle Ochsenfurt. Durch personelle Engpässe kann es hier zu Wartezeiten kommen.

Kulanz während der Übergangsfrist
Den Umtausch nimmt die Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Würzburg für alle Landkreisbürgerinnen und -bürger vor. Damit die Umstellung gelingt, wurden Fristen für bestimmte Geburtsjahrgänge der Fahrerlaubnisinhaber eingeführt. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Landrat Thomas Eberth beruhigt alle, die bislang noch keinen Termin erhalten konnten oder den Umtausch bisher versäumt haben: „Die Verkehrsministerkonferenz hat beschlossen, dass denjenigen, die es wegen eingeschränkter Öffnungszeiten der Ämter nicht schaffen, ihren Führerschein fristgerecht umzutauschen, bis zum 19. Juli 2022 keine Geldbuße droht.“ Dennoch sollten sich alle, die bisher keinen Termin vereinbaren konnten, baldmöglichst zum Umtausch anmelden.

Weitere Wege zum neuen Führerschein
Zusätzlich zum Gang ins Amt ist der Führerscheinumtausch auch ohne Vorsprache bei der Führerscheinstelle möglich. Bürgerinnen und Bürger können den Antrag und die notwendigen Unterlagen (Kopie Personalausweis, aktuelles biometrisches Lichtbild, alter Führerschein) über das Internet hochladen oder postalisch nachreichen. Sobald alles vollständig vorliegt, versendet die Führerscheinstelle im Gegenzug eine Rechnung sowie eine zeitlich begrenzte Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht. Innerhalb von drei Wochen nach Beauftragung durch die Führerscheinstelle sendet die Bundesdruckerei den neuen Führerschein direkt an die Fahrerlaubnisinhaber. Weitergehende Informationen zu den drei Umtauschmöglichkeiten sowie ein Vordruck für den postalischen Versand sind im Internet unter www.landkreis-wuerzburg.de/fahrerlaubnis zu finden. Hierüber können auch die Unterlagen online eingereicht bzw. hochgeladen werden.

Was braucht man für den Umtausch?
Pkw- und Motorradfahrer brauchen für den Umtausch ihren Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese muss vorab bei der ausstellenden Behörde beantragt werden.

Der Umtausch kostet 25,30 Euro. Dazu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto, das man auch im Landratsamt Würzburg gegen eine Gebühr von 8,50 Euro anfertigen lassen kann. Diesen Service bietet die Dienststelle Ochsenfurt leider nicht. Wer sich den neuen Führerschein an die eigene Adresse durch die Bundesdruckerei direkt zusenden lässt, muss weitere 6 Euro zahlen, erspart sich aber das Abholen bei der Führerscheinstelle nach vorheriger Terminvereinbarung.

Alle Fristen des Pflichtumtauschs auf einen Blick

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Führerscheine)

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers: Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1953 bis 1958: 19.01.2022
1959 bis 1964: 19.01.2023
1965 bis 1970: 19.01.2024
1971 oder später: 19.01.2025

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden (hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden)

Ausstellungsjahr (Nr. 4a auf dem Kartenführerschein): Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001: 19.01.2026
2002 bis 2004: 19.01.2027
2005 bis 2007: 19.01.2028
2008: 19.01.2029
2009: 19.01.2030
2010: 19.01.2031
2011: 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033

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